Die Befristung von Unterhalt ist durch berufliche Nachteile wegen der Geburt eines Kindes vor Eheschließung nicht ausgeschlossen. Solche vorehelich eingetretenen Nachteile gelten nicht als ehebedingt und begründen keinen unbefristeten Unterhaltsanspruch […]
Der Unterhalt für eine ausländische Ehefrau richtet sich nach dem Verdienst, den sie im Herkunftsland erzielen könnte. Der Mindestbedarf entspricht aber dem Selbstbehalt für Nichterwerbstätige in Deutschland (2016 880 €/monatlich). […]