Eine Scheidung international auszutragen, bringt einige zusätzliche Schwierigkeiten, kann aber durchaus auch von Vorteil sein.
Wenn auch nur eine der Varianten vorliegt, dann sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen.
Es ist nicht gleichgültig, ob Sie in Deutschland oder im Ausland geschieden werden!
Die Unterschiede können ganz erheblich sein, für das Vermögen, den Unterhalt und gegebenenfalls auch für die Kinder.
1. Es muss zu allererst ermittelt werden,
die Scheidung und die flankierenden Verfahren gegebenenfalls stattfinden könnten. Nicht selten gibt es Wahlmöglichkeiten, sowohl was den zuständigen Staat, als auch das anzuwendende Recht betrifft. Sie sollten diese Wahlmöglichkeit für sich prüfen und sich nicht von der Wahl der anderen Seite überraschen lassen.
2. Um die Alternativen prüfen zu können, müssen Sie wissen, wo Sie stehen. Dazu sind Ihre Vermögenverhältnisse sowie Ihre sämtlichen anderen Lebensumstände sorgfältig zu ermitteln. Welche Eigentumsposition gibt es, wer ist Berechtigter, wie gestalten sich die Einkommensverhältnisse, welche Erwerbsmöglichkeiten bestehen, was machen die Kinder, wie sind ihre Bindungen et cetera.
3. Es ist dann herauszuarbeiten, welche Vorstellungen Sie von Ihrer Scheidung und der Regelung der Scheidungsfolgen haben. Wie sollte das Verfahren für Sie idealerweise ablaufen? Wie, denken Sie, wird sich Ihr Ehepartner zu Ihren Vorstellungen verhalten? Gibt es Einigungsmöglichkeiten?
4. Wenn das geklärt ist, muss die Strategie und Taktik festgelegt werden. Dazu ist zu klären, welche Zuständigkeiten und welche Rechtsordnung für das jeweilige Rechtsgebiet für Sie am günstigsten sind. Daraus ist das weitere Vorgehen abzuleiten. Die Reaktionsmöglichkeiten sind vielfältig. Vom frühzeitigen Umzug ins oder aus dem Ausland über das bloße Abwarten bis zur sofortigen Einreichung des Scheidungsantrages ist vieles denkbar und manches möglich. Es hängt von Ihrem individuellen, unvergleichbaren Einzelfall ab und von Ihnen.
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