Den Versorgungsausgleich steuerlich absetzen ? Für Beamte geht das. Falls Sie als Beamter zur Abwendung des Versorgungsausgleiches Zahlungen an Ihren Ehepartner geleistet haben, können Sie diese vollständig als Werbungskosten absetzen. Das Gleiche gilt für Auffüllzahlungen gemäß § 58 Beamtenversorgungsgesetz, die Sie vornehmen, um Pensionsverluste aufzufangen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. z.B. BFH IX R 107/00 und BFH VI R 59/10).
Auch für sonstige Altersversorgungen, die im Leistungsfall ganz oder zum Teil der Einkommensteuer unterliegen, gibt es diese Möglichkeit des Abzuges als Werbungskosten.
Grund dafür ist, dass die Renten später zu versteuern sind, also können die Aufwendungen dafür auch steuerlich abgesetzt werden. Der Werbungskostenabzug sollte sinnvollerweise über einen längeren Zeitraum gestreckt werden, weil dann durch die Progressionskappung der größtmögliche Progressionsvorteil erzielt werden kann.
Anders ist es bei der üblichen Altersvorsorge durch Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen Versicherung. Diese Leistungen sind nicht zu versteuern. Im Gegenzug können auch Zahlungen zur Auffüllung bzw. Abfindungen an den Ehepartner nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sonderausgaben sind aber der Höhe nach nur beschränkt absetzbar, Werbungskosten sind unbeschränkt absetzbar.
Was heißt das für Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Eheverträge?
Oft wird in Eheverträgen eine Abfindung vereinbart. Man sollte bei der Gestaltung auch an die Steuern denken und – soweit sinnvoll und rechtlich möglich – Abfindungsleistungen dem Versorgungsausgleich zuordnen und diese Zuordnung im Vertrag auch ausreichend deutlich machen.
Davon abgesehen empfiehlt sich eine solche Zuordnung – wenn möglich – auch deshalb, weil die Gerichte immer noch meinen Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich – selbst wenn dies keine der Parteien wünscht – einer Inhaltskontrolle zu unterziehen.
Selbst wenn es im Rahmen der Scheidung versäumt worden ist, eine entsprechende Vereinbarung zu schließen und der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, gibt es noch die Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung. Der Beamte kann aus eigener Tasche Einzahlungen vornehmen – sogenannte Auffüllzahlungen, um seinen Pensionsverlust auszugleichen. Diese Einzahlungen sind dann als Werbungskosten vollständig von der Einkommensteuer absetzbar.
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