Scheidung Berlin
Fachanwalt Familienrecht Berlin

Welches Gericht ist für Ihre Scheidung zuständig ?

Scheidung Berlin ab März 2016 an 4 Gerichten

Für eine Scheidung in Berlin kommen ab März 2016 vier Familiengerichte in Betracht.

Die örtliche Zuständigkeit zeigt diese Grafik:

Gericht Scheidung Zuständigkeit Scheidung Berlin

(Grafik: Scheidung Berlin)

Das Familiengericht Berlin-Schöneberg ist außerdem in Einzelfällen für Scheidungen deutscher Staatsangehöriger mit ausländischem Wohnsitz zuständig.

Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?

Das richtet sich in der folgenden Reihenfolge nach

  1. dem Wohnort der gemeinsamen minderjährigen Kinder,
  2. nach der letzten gemeinsamen Ehewohnung, wenn ein Ehepartner noch in dem Gerichtsbezirk wohnt,
  3. nach dem Wohnort des Antragsgegners.

in dieser Rangfolge.

Hat ein Ehepaar beispielsweise keine gemeinsamen Kinder, oder wohnen die Kinder in verschieden Gerichtsbezirken, dann gilt die Regel Nr. 2:  letzte gemeinsame Ehewohnung. Dies aber nur,  wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch in dem Gerichtsbezirk der letzten Ehewohnung wohnt, sonst gilt Regel 3: Wohnort des Antragsgegners.

Die örtliche Zuständigkeit eines Familiengerichts erstreckt sich in Berlin jeweils über mehrere Amtsgerichtsbezirke.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Der Verfahrensablauf einer Scheidung in Berlin ist nicht anders, als sonst in Deutschland.

Die Scheidung beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrages, der von einem Anwalt zu erstellen und zu unterzeichnen ist. Diesem Antrag sollte die Heiratsurkunde schon im Original beigefügt werden. Viele Richter verlangen überdies die Vorlage der Geburtsurkunden der Kinder im Original.

Im 2. Schritt werden dem Antragsteller vom Gericht die Gerichtskosten in Rechnung gestellt. Sobald diese eingezahlt sind, dauert es gewöhnlich noch 1 bis 2 Wochen, bis der Antrag im Briefkasten des anderen Ehepartners liegt (wenn der Antragsgegner im Inland wohnt). Damit ist der Antrag zugestellt und ist das Verfahren rechtshängig.

Der Antragsgegner bekommt mit der Zustellung des Antrages die Möglichkeit, dazu binnen zwei Wochen Stellung zu nehmen. Insbesondere wird er gefragt, ob er der Scheidung zustimmt.

Als nächster Schritt erfolgt die Übersendung der Fragebögen für den Versorgungsausgleich, es sei denn, der Versorgungsausgleich ist durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen.

Anschließend werden von den Versorgungsträgern die Rentenanwartschaften ermittelt. In diesem Verfahrensabschnitt kommt es sehr häufig zu Verzögerungen, insbesondere weil ein Beteiligter nicht mitwirkt oder weil die Versorgungsträger Probleme bei der Klärung der Rentenkonten haben.

Im letzten Schritt kommt es zu einer persönlichen Anhörung der Ehegatten im Scheidungstermin. Auch der Scheidungsanwalt muss anwesend sein. In der Regel dauert der Gerichtstermin bei einer Scheidung in Berlin nicht länger als 10 Minuten.

Wie lange dauert in der Regel eine Scheidung in Berlin?

Im Durchschnitt ist eine Scheidung in Berlin mit Versorgungsausgleich ab Einreichung des Scheidungsantrages innerhalb von 9-15 Monaten abgeschlossen, ohne Versorgungsausgleich in 3-4 Monaten.

Mit der Scheidung können verschiedene sogenannte Scheidungsfolgesachen verbunden werden. Wenn das der Fall ist, ist in der Regel mit einer Scheidungsdauer von nicht unter zwei Jahren zu rechnen.

 

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